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Umwelt-Kultur-Wissenschaftsforum 3, UKW3

Leitidee:
(Vereinsordnung)

1. Der Name des Vereins "Umwelt-Kultur-Wissenschaftsforum 3" ist ein geschützter Name. Missbräuche werden rechtlich verfolgt. Ebenso ist das Kürzel "UKW3" rechtlich geschützt.


2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro im Jahr. Der ermäßigte Beitrag beträgt 20 Euro im Jahr. Studenten und Arbeitslose zahlen den ermäßigten Beitrag. Die Beiträge sind spätestens bis Ende Januar eines Jahres zu zahlen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Bankverbindung des Vereins lautet:


3. Die AKs und ihre Arbeitsweise

A. Bildung diverser Arbeitskreise (AKs) durch Mitglieder:
Jede AK bearbeitet gemäß dem Konzept in erster Linie die Belange eines Landes oder einer Weltregion. Die AKs bestehen aus Mitgliedern des Vereins und hauptsächlich aus den Mitgliedern, deren Ursprung und Heimat in den entsprechenden Ländern und Regionen sind.

B. Die AKs sind verpflichtet, ihre Berichte regelmäßig an den Geschäftsführer als direkten Vertreter des Vorstandes abzugeben und den Geschäftsführer von ihren Aktivitäten auf dem Laufendem zu halten. Sie sind ebenso verpflichtet, über ihre Berichte und ihren aktuellen Arbeitsstand dem UKW3 Auskunft zu geben und für die Mitglieder des Vereins Vorträge zu halten. Des Weiteren sind die AKs verpflichtet, in alle Fragen den Geschäftsführer aufzusuchen und seine Genehmigung und sein Einverständnis einzuholen. In wichtigen Fragen muss dies schriftlich geschehen.

C. Die AKs sind verpflichtet, ihre regional-ländliche Kultur, ihre Esskultur und Musik, Sitten, Bräuche etc. praktisch und in regelmäßige Abständen in Form von Workshops, kulturellen Veranstaltungen, Festen und Festivals den Mitgliedern des Vereins und der Öffentlichkeit nahe zu bringen.

D. Die AKs sind verpflichtet, soweit machbar, selbständig zu arbeiten, zu organisieren und für ihre Ausgaben eines durchdachten Eventmanagements (einschließlich Verkauf) selbst aufzukommen. Es versteht sich von selbst, dass die restlichen AKs den zur Zeit jeweils organisierenden AKs Unterstützung gewähren. Es muss, soweit machbar, ausschließlich auf die Mitglieder und eigenen Ressourcen des jeweiligen UKW3 zürückgegriffen werden. Hier gilt im Allgemeinen und prinzipiell, dass nur, für jeden Fall und zu jeder Zeit, interne Lösungen und Regelungen anzustreben sind; es sei denn, der Vorstand oder der Geschäftsführer entscheidet aus plausiblen Gründen etwas anderes.


4. Die regionalen UKW3s und ihr Vorgehen

A. Das zentrale UKW3 in Hamburg, seine Arbeitsmoral, -kultur und sein Arbeitsklima sowie seine Arbeitsmethodik sind uneingeschränktes Vorbild für die Bildung und Vorgehensweise der restlichen regionalen UKW3s.

B. Die Gründung aller weiteren regionalen UKW3 wird ausschließlich durch sorgfältige Überprüfung und Unterstützung des zentralen UKW3 in Hamburg genehmigt. Hierfür sollen mittels von Anträgen und realistischen bzw. authentischen Berichten der angehenden regionalen UKW3s an die Zentrale in Hamburg die Vorbereitungen eingeleitet werden.

C. Die weiteren UKW3s, die in verschiedenen Ländern und Weltregionen entstehen, genießen hundertprozentige Unterstützung der Zentrale in Hamburg. Diese neuen UKW3s haben die gleiche Satzung, natürlich auch angepasst an ländliche und regionale Bedürfnisse und Regelungen, wie es auch bei der Zentrale in Hamburg der Fall ist. Alle regionalen UKW3s zahlen einen bestimmten Jahresbeitrag an die Zentrale in Hamburg. Den UKW3s, die hilfsbedürftig sind, wird über die Zentrale in Hamburg und anderen regionalen UKW3s geholfen. Alle Hilfeleistungen finden einzig und allein durch die Koordination und die Kenntnis der Zentrale in Hamburg statt.

D. Die regionale UKW3s sind nur in regionalen Fragen und Belangen selbständig. Wichtige Entscheidungen, insbesondere Entscheidungen, die sich auf die Welt oder überregional auswirken oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Einverständnis des Vorstands und des Geschäftsführers der Zentrale in Hamburg getroffen werden.

E. Die Zentrale in Hamburg ist durch ihren Vorstand sowie ihren Geschäftsführer berechtigt, regionale UKW3s aufzulösen, falls dies im Sinne der Satzung, ihrem Kulturverständnis, ihrer Leitidee sowie dem Arbeitsverständnis der Zentrale in Hamburg ist.

F. Wichtige globale und prinzipielle Fragen und Entscheidungen werden in Sitzungen oder in Schaltkonferenzen (sowie über andere technische Möglichkeiten), die sich aus dem Vorstand, dem Geschäftsführer in der Hamburger Zentrale bilden und jeweils auch eine Vertretung der regionalen UKW3s miteinschließen, getroffen.


Wir haben nur eine ERDE!

Erste Ergänzung zur Leitidee

1. Eine unserer Schwerpunkte ist der Kontakt zu Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NROs). Unsere UKW3s sollen sich durch
ihre AKs bei den regionalen Regierungen und NROs bekannt machen. Sie sollen alle regionalen Umweltprobleme über die NROs und Regierungen aufnehmen, Lösungansätze anbieten und Aufträge einholen. Diese Strategie soll u.a. eine der Einnahmemöglichkeiten für die UKW3s werden. Die UKW3s sollen für alle regionalen und überregionalen Regierungen und global als eine geläufige Instanz für alle Belange der Umwelt werden.

2. Eine weitere Strategie ist, über Recherche, insbesondere Internetrecherche alle regionalen Stiftungen, vor allem Umweltstiftungen, Träger, Sponsoren und Fördermöglichkeiten ausfindig zu machen und über Massenmails sowie persönliche Kontakte für die UKWs Geldmittel bzw. materielle Spenden einzutreiben.

3. Eine weitere Möglichkeit ist bei möglichst vielen kulturellen und politischen Veranstaltungen und -kongressen zum Thema Umwelt teilzunehmen. Wir streben an, dass innerhalb kurzer Zeit die UKW3s ein breiter Begriff für möglichst viele Gesellschaftsschichten in regionaler, überregionaler und globaler Hinsicht werden.


Wir haben nur eine ERDE!

 

Donnerstag, der 30. März 2023

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